<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>

<rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		<title>Praxisseite Jus</title>
		<link>http://www.cbk.at/forum/</link>
		<description>Dies ist ein juristisches Diskussionsforum für Rechtsanwender in Österreich</description>
		<language>de</language>
		<lastBuildDate>Thu, 17 May 2012 16:32:20 GMT</lastBuildDate>
		<generator>vBulletin</generator>
		<ttl>60</ttl>
		<image>
			<url>http://www.cbk.at/forum/images/misc/rss.png</url>
			<title>Praxisseite Jus</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/</link>
		</image>
		<item>
			<title>Erfüllt e-Mail des Mieters das Schriftlichkeitsgebot des § 21 Abs 2 MRG?</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14875-Erfüllt-e-Mail-des-Mieters-das-Schriftlichkeitsgebot-des-§-21-Abs-2-MRG&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 15:12:40 GMT</pubDate>
			<description>Ist durch eine Aufkündigung des Mietvertrages durch den Mieter per einfachem e-Mail das Schriftlichkeitsgebot des § 21 Abs 2 MRG gewahrt? 
 
An sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ist durch eine Aufkündigung des Mietvertrages durch den Mieter per einfachem e-Mail das Schriftlichkeitsgebot des § 21 Abs 2 MRG gewahrt?<br />
<br />
An sich würde ich sagen nein, denn gemäß dem Signaturgesetz erfüllen nur e-Mails mit einer digitalen Signatur das Schriftlichkeitsgebot, ansonsten bedeutet Schriftlichkeit &quot;Unterschriftlichkeit&quot;.<br />
<br />
Eine höchstgerichtliche Entscheidung in Bezug auf § 21 Abs 2 MRG gibt es, soweit ersichtlich, noch nicht.<br />
<br />
Immerhin könnte man ja argumentieren, dass das Bestehen auf &quot;Unterschriftlichkeit&quot; im MRG normalerweise dem Schutz vor übereilten Entscheidungen des Mieters dient (Stichwort Befristungen), bei einer Aufkündigung des Mietvertrages durch den Mieter selbst greift diese Überlegung aber nicht. Im Gegenteil würde man dem Mieter eine gewisse Last aufbürden, zumal das e-Mail heutzutage allgemein als ganz normaler Kommunikationsweg gesehen wird.<br />
<br />
Das Mail ist dem Vermieter übrigens nachweislich zugekommen.<br />
<br />
Was meint ihr dazu bzw. kennt jemand vielleicht doch eine einschlägige Entscheidung?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?39-Bürgerliches-Recht">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>Peer Gynt</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14875-Erfüllt-e-Mail-des-Mieters-das-Schriftlichkeitsgebot-des-§-21-Abs-2-MRG</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Ab 2014: erstmals echte Verwaltungsgerichte in Österreich</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14873-Ab-2014-erstmals-echte-Verwaltungsgerichte-in-Österreich&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 09:16:59 GMT</pubDate>
			<description>ORF (http://orf.at/stories/2120502/2120492/): *Historische Reform mit Schönheitsfehlern* 
 
          *So schwer sich die Politik mit ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><a href="http://orf.at/stories/2120502/2120492/" target="_blank">ORF</a>: <b>Historische Reform mit Schönheitsfehlern</b><br />
<br />
          <b>So schwer sich die Politik mit  Verwaltungsreformen auch tut, so unaufgeregt ist am Dienstag im  Nationalrat eine historische Innovation eingeleitet worden. Nach  Jahrzehnten der Diskussion bekommt Österreich ab 2014 erstmals echte  Verwaltungsgerichte, die damit die übliche zweite Instanz in  Behördenwegen werden. Alle fünf Parlamentsparteien tragen die  Verfassungsnovelle mit.</b><br />
<br />
          Die mehr als 120 Berufungssenate und Sonderbehörden werden  mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und in insgesamt elf Verwaltungsgerichten  aufgehen. In jedem Bundesland wird ein Verwaltungsgericht erster Instanz  eingerichtet, im Bund ein Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden  gegen die Bundesverwaltung und darüber hinaus ein Bundesfinanzgericht.  Von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausgenommen bleiben  lediglich reine Gemeindeangelegenheiten.<br />
<br />
<a href="http://www.parlament.gv.at/SUCH/?view=publicsppublished&amp;mode=simple&amp;s.sm.query=Verwaltungsgerichte" target="_blank">Infos beim Parlament</a></div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?44-Verfassungs-und-Verwaltungsrecht">Verfassungs- und Verwaltungsrecht</category>
			<dc:creator>cbk</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14873-Ab-2014-erstmals-echte-Verwaltungsgerichte-in-Österreich</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Elektronikschrottgesetz</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14872-Elektronikschrottgesetz&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 08:02:17 GMT</pubDate>
			<description>Liebe Forumsgemeinde: 
 
Aus einem Vertrag: 
„Defekte Gerät werden durch A nach dem Elektronikschrottgesetz entsorgt.“ 
Mein Problem: Ich finde kein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Liebe Forumsgemeinde:<br />
<br />
Aus einem Vertrag:<br />
„Defekte Gerät werden durch A nach dem Elektronikschrottgesetz entsorgt.“<br />
Mein Problem: Ich finde kein Elektronikschrottgesetz, nur das „normale“ AWG bzw. die darauf beruhende Elektroaltgeräteverordnung – EAG-VO. Nachdem ich mich jetzt ungern blamiere (DAS kennen Sie nicht ….. ?, wollte ich mal nachfragen, ob falsche Eingaben ins RIS mache oder ob es ein „Elektronikschrottgesetz“ in Ö tatsächlich nicht gibt.</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?44-Verfassungs-und-Verwaltungsrecht">Verfassungs- und Verwaltungsrecht</category>
			<dc:creator>m8472</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14872-Elektronikschrottgesetz</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Mietzinsminderung wegen Hausum-, -aus- und -sanierung</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14871-Mietzinsminderung-wegen-Hausum-aus-und-sanierung&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 19:18:58 GMT</pubDate>
			<description>Klient hat kleines Geschäftslokal gemietet. Seit April erhebliche Um- und Ausbauten im Dachgeschoss und Keller. Lärm, Staub und Vibrationen massiv,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Klient hat kleines Geschäftslokal gemietet. Seit April erhebliche Um- und Ausbauten im Dachgeschoss und Keller. Lärm, Staub und Vibrationen massiv, dazu ein baugerüst, das keiner mehr das Geschäft sieht... Umsatzrückgang u zusätzliche putzarbeiten täglich.<br />
<br />
Vermieter ist Bauherr und bietet 25% Reduktion für 2 Monate! <br />
<br />
Lächerlich, aber unter Umständen unzulässige Reduktion riskiert eine Räumungsklage!<br />
<br />
Daher mein Plan:  <br />
Klage auf Feststellung der Zulässigkeit der Reduktion der Miete und BK für die Dauer des Bauvorhabens um 50%.<br />
Risiko dabei: wir verlieren das niedrig bewertete Verfahren, aber nicht das lokal!<br />
<br />
Einwände?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?39-Bürgerliches-Recht">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>advokat_user</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14871-Mietzinsminderung-wegen-Hausum-aus-und-sanierung</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Standort eines Gewerbes an einem anderen Ort als der Firmensitz?</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14870-Standort-eines-Gewerbes-an-einem-anderen-Ort-als-der-Firmensitz&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 18:06:47 GMT</pubDate>
			<description>Wíe seht ihr die Überschneidungen zwischen dem Standort der Ausübung eines Gewerbes im gewerberechtlichen Sinn und dem handelsrechtlichen Firmensitz...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Wíe seht ihr die Überschneidungen zwischen dem Standort der Ausübung eines Gewerbes im gewerberechtlichen Sinn und dem handelsrechtlichen Firmensitz bei einer GmbH?<br />
<br />
Meines Erachtens spricht überhaupt nichts dagegen, dass eine GmbH an einem anderen Ort als dem Firmensitz ein Gewerbe ausübt und dieses daher bei der dortigen Gewerbebehörde zur Anmeldung bringt (auch wenn es in einem anderen Bundesland ist).<br />
<br />
Man könnte sich nur fragen, ob die Ausübung des Gewerbes an einem anderen Standort nicht zur Eintragung einer handelsrechtlichen Zweigniederlassung führen müsste, aber die diesbezüglichen Voraussetzungen sind doch sehr unterschiedlich, der Standort eines Gewerbes muss sich nicht notwendigerweise mit einer handelsrechtlichen Zweigniederlassung überschneiden (freilich kann das der Fall sein).<br />
<br />
Mir wäre auch nicht bekannt, dass die Gewerbebehörde prüfen würde, ob eine GmbH am Ort der Ausübung eines Gewerbes eine handelsrechtliche Zweigniederlassung hat, sofern er nicht mit dem Sitz der GmbH übereinstimmt.<br />
<br />
Was meint ihr dazu?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?41-Unternehmens-und-Gesellschaftsrecht">Unternehmens- und Gesellschaftsrecht</category>
			<dc:creator>Peer Gynt</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14870-Standort-eines-Gewerbes-an-einem-anderen-Ort-als-der-Firmensitz</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[AWAK Seminar "Medienrecht" (Zanger, Zöchbauer)]]></title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14869-AWAK-Seminar-quot-Medienrecht-quot-(Zanger-Zöchbauer)&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 17:22:08 GMT</pubDate>
			<description>Verfügt jemand von euch über (negative) Erfahrungsberichte in Bezug auf dieses Seminar? Beabsichtige, mich für den Junitermin anzumelden. 
mfG</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Verfügt jemand von euch über (negative) Erfahrungsberichte in Bezug auf dieses Seminar? Beabsichtige, mich für den Junitermin anzumelden.<br />
mfG</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?34-Seminare-und-Veranstaltungen">Seminare und Veranstaltungen</category>
			<dc:creator>DHK</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14869-AWAK-Seminar-quot-Medienrecht-quot-(Zanger-Zöchbauer)</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Treuhandschaft - Zinsen</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14867-Treuhandschaft-Zinsen&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 15:00:33 GMT</pubDate>
			<description>Ehescheidungsfolgenvereinbarung: X zahlt an Y eine Ausgleichszahlung in der Höhe von € 20.000,--. Dies geschieht durch ein Treuhandkonto. Im Vertrag...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ehescheidungsfolgenvereinbarung: X zahlt an Y eine Ausgleichszahlung in der Höhe von € 20.000,--. Dies geschieht durch ein Treuhandkonto. Im Vertrag wurde nichts hinsichtlich der Zinsen vereinbart. wem stehen nun die Zinsen aus dem Treuhanderlag zu?! <br />
<br />
hat hier jemand eine Ahnung? ich bin leider nicht fündig geworden... Danke</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?39-Bürgerliches-Recht">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>emotion</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14867-Treuhandschaft-Zinsen</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Österreicher bei legaler Software im Spitzenfeld</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14866-Österreicher-bei-legaler-Software-im-Spitzenfeld&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 13:34:36 GMT</pubDate>
			<description>ORF (http://orf.at/#/stories/2120514/) 
 
                    Österreich gehört zu den Ländern mit der niedrigsten Quote  von unlizenziert...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><a href="http://orf.at/#/stories/2120514/" target="_blank">ORF</a><br />
<br />
                    <i>Österreich gehört zu den Ländern mit der niedrigsten Quote  von unlizenziert eingesetzter Software weltweit. Das geht aus einer  Umfrage der Business Software Alliance (BSA) unter 15.000 Nutzern in 33  Ländern  hervor. Demnach erklärten 41 Prozent der befragten  Österreicher, sie würden aus moralischen Gründen keine Raubkopien  verwenden, 29 Prozent aus Angst, erwischt zu werden.<br />
</i><br />
<i>Die weltweit  geringste Nutzungsrate von unlizenzierter Software haben laut Umfrage  die USA. Nur 19 Prozent der dort verwendeten Programme seien  unlizenzierte Kopien. Danach folgen Luxemburg (20 Prozent), Japan (21  Prozent), Neuseeland (22 Prozent) und Österreich sowie Australien  (jeweils 23 Prozent).<br />
</i><br />
<i>Piraterie-Hochburgen  sind laut Umfrage hingegen die Schwellen- und Entwicklungsländer China  mit einem Kopienanteil von 77 Prozent, Indien und Russland (jeweils 63  Prozent) und Brasilien (53 Prozent).</i><br />
<i>In der BSA sind Unternehmen  wie Microsoft, Adobe, Intel und Apple organisiert. Der Verband berechnet  regelmäßig, wie hoch der theoretische Schaden wäre, den die  Softwarehersteller durch die Verwendung unlizenzierter Kopien erleiden. <u> Dabei wird angenommen, dass alle Nutzer sämtliche Programme gekauft  hätten, wenn sie sie nicht in Form von Kopien beschaffen hätten können.</u></i><br />
<br />
       <br />
Diese Rechnung ist so haarsträubend falsch: Welcher Student, der den Photoshop verwendet würde sich tatsächlich das aktuelle Original-Paket um xtsd kaufen? Bestenfalls eine Vor-vorversion bei ebay ersteigern oder eine günstige Elements-Version.<br />
Außerdem übern die jungen Leute mit der Software und lernen sie schätzen. Später arbeiten Sie beruflich damit und werden oft den Vorgesetzten überzeugen, dass der bitte das Unternehmen diese Software anschaffen muss, weil sie eben nicht mit günstiger Share(Freeware) zu arbeiten gelernt haben - oder ein armer Chinese, der kaum genug zum Essen hat - der würde keine Lizenz kaufen. Oder Personen, die eine Software nur aus Neugier oder zum Testen herunterladen und nach einer Verwendung wieder löschen ... der tatsächliche Schaden ist nur ein kleiner Bruchteil des behaupteten.<br />
<br />
Ich finde das günstige App-Prinzip bzw. Addware/Shareware weit fairer und angenehmer.</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?41-Unternehmens-und-Gesellschaftsrecht">Unternehmens- und Gesellschaftsrecht</category>
			<dc:creator>cbk</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14866-Österreicher-bei-legaler-Software-im-Spitzenfeld</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Lexwolf  B-VG App - iPhone/iPad</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14865-Lexwolf-B-VG-App-iPhone-iPad&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 03:24:00 GMT</pubDate>
			<description>Hallo Leute, 
 
für die iOSler gibt es mittlerweile das B-VG auf iPhone/iPad. 
 
Lob und Dank dafür bitte in diesem Thread.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hallo Leute,<br />
<br />
für die iOSler gibt es mittlerweile das B-VG auf iPhone/iPad.<br />
<br />
Lob und Dank dafür bitte in diesem Thread.</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?37-Software-und-Links-für-Juristen">Software und Links für Juristen</category>
			<dc:creator>lexwolf</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14865-Lexwolf-B-VG-App-iPhone-iPad</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Anteilsberichtigung durch kombinierte Anwendung von § 3 Abs 4 WEG und § 10 Abs 3 WEG?</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14864-Anteilsberichtigung-durch-kombinierte-Anwendung-von-§-3-Abs-4-WEG-und-§-10-Abs-3-WEG&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 14 May 2012 17:12:54 GMT</pubDate>
			<description>Ich bin mit folgender spannender Frage konfrontiert: 
 
Ich habe in einem Mischhaus die Begründung von Wohnungseigentum auch ob den schlichten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ich bin mit folgender spannender Frage konfrontiert:<br />
<br />
Ich habe in einem Mischhaus die Begründung von Wohnungseigentum auch ob den schlichten Miteigentumsanteilen durchzuführen. Auf Grund der Nutzwertfestsetzung für die schlichten Miteigentumsanteile kommt es allerdings zu einer Anteilsveränderung ob der gesamten Liegenschaft.<br />
<br />
Gemäß § 10 Abs 3 WEG wäre eine bloße Berichtigung bislang nicht möglich gewesen, weil dieser bereits begründetes Wohnungseigentum voraussetzt. <br />
<br />
Seit der GB-Novelle 2012 gibt es aber den neuen § 3 Abs 4 WEG, der eine Anteilsberichtigung im Wege der sinngemäßen Anwendung von § 136 GBG auch bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum ermöglicht. Im Gegensatz zu § 10 Abs 3 WEG ist zwar die Zustimmung der Buchberechtigten erforderlich, die bücherlichen Rechte beziehen sich aber &quot;ohne weiteres&quot; auf die berichtigten Anteile (es kommt also insbesondere zu keiner Pfandausdehnung im technischen Sinn und damit zu keiner nochmaligen Eintragungsgebühr).<br />
<br />
Meines Erachtens muss es möglich sein, im &quot;Mischhaus&quot; § 10 Abs 3 WEG und § 3 Abs 4 WEG zu kombinieren, d.h. die Anteilsberichtigung erfolgt hinsichtlich des bereits begründeten Wohnungseigentums über § 10 Abs 3 WEG und hinsichtlich der schlichten Miteigentumsanteile, wo gleichzeitig Wohnungseigentum neu geschaffen wird, über § 3 Abs 4 WEG.<br />
<br />
Irgendwelche Meinungen / Gegenmeinungen?</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?39-Bürgerliches-Recht">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>Peer Gynt</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14864-Anteilsberichtigung-durch-kombinierte-Anwendung-von-§-3-Abs-4-WEG-und-§-10-Abs-3-WEG</guid>
		</item>
		<item>
			<title>RangOrdnung NEU oder eh wie immer ??</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14863-RangOrdnung-NEU-oder-eh-wie-immer&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Mon, 14 May 2012 13:57:26 GMT</pubDate>
			<description>Es schwirren die abstrusesten Meinungen herum, daher meine Frage(n)/bzw. Beobachtungen der Praxis. 
 
1. RangO-Gesuch (egal ob Veräusser. oder...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Es schwirren die abstrusesten Meinungen herum, daher meine Frage(n)/bzw. Beobachtungen der Praxis.<br />
<br />
1. RangO-Gesuch (egal ob Veräusser. oder Verpf.): Wie soll(te) das nach dem &quot;BigBang&quot; erfolgen?<br />
RangO-Gesuch beglaubigt unterfertigt - Archivium - ERV einbringen und Gesuch als el. Urkunde anschließen? <br />
<br />
2. RO-Beschluss: Es kommen nach wie vor Papier-Beschlüsse, oder? Wollte man da nicht &quot;irgendwas Elektronisches&quot; basteln?<br />
<br />
3. Ausnützung der (nicht Namens) RO: Nach wie vor das Original des RO-Beschlusses hinter her schicken, oder (bei der Namens-RO brauch ich das O des RO-Beschl. ja nicht mehr)?<br />
<br />
<br />
Danke, schönen Tag noch<br />
<br />
Michael</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?39-Bürgerliches-Recht">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>GRUPOmg</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14863-RangOrdnung-NEU-oder-eh-wie-immer</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wiederaufleben außergerichtlicher Verpfändungen</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14860-Wiederaufleben-außergerichtlicher-Verpfändungen&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Sat, 12 May 2012 17:34:21 GMT</pubDate>
			<description>Hello, 
 
Ein Dienstnehmer ist Verpflichteter einer Forderungsexekution von Gläubiger 1. Gläubiger 2 ist im zweiten Rang und exekutiert ebenso seinen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Hello,<br />
<br />
Ein Dienstnehmer ist Verpflichteter einer Forderungsexekution von Gläubiger 1. Gläubiger 2 ist im zweiten Rang und exekutiert ebenso seinen Titel. Ebenso Gläubiger 4, 5 und 6 (im 4., 5. und 6. Rang). Dem Gläubiger 3 hat der Schuldner allerdings sein Gehalt bloß rechtsgeschäftlich verpfändet. Bisher wurde Gläubiger 1 und 2 befriedigt, jetzt ist gerade der (&quot;außergerichtliche&quot;) Gläubiger 3 &quot;dran&quot;, der ist schon zur Hälfte befriedigt.<br />
<br />
Dann endet das Dienstverhältnis und der Dienstgeber kann keine Abzüge mehr vornehmen. 3 Monate später wird das (selbe) Dienstverhältnis wieder aufgenommen. Der Rang der (gerichtlichen) Pfändungen &quot;lebt wieder auf&quot;. Meines Erachtens nicht jedoch nicht rechtsgeschäftlichen Verpfändungen. In unserem Beispiel rutschen also Gläubiger 4, 5 und 6 einen Rang vor, Gläubiger 3 muss wohl wieder vormerken lassen und landet auf Rang 6.<br />
<br />
Sehe ich das richtig, ist das gesicherte Rsp, kennt ihr abweichende Rsp, sehr ihr das auch so?<br />
<br />
Vielen Dank für jeden Input, lg<br />
alex</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?43-Zivilgerichtliches-Verfahren">Zivilgerichtliches Verfahren</category>
			<dc:creator>aleksik</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">http://www.cbk.at/forum/showthread.php?14860-Wiederaufleben-außergerichtlicher-Verpfändungen</guid>
		</item>
	</channel>
</rss>

