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		<title>Forum Praxisseite Jus - Nur für Juristen (keine Rechtsberatung für Mandanten / Klienten) - Bürgerliches Recht</title>
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			<title>Forum Praxisseite Jus - Nur für Juristen (keine Rechtsberatung für Mandanten / Klienten) - Bürgerliches Recht</title>
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			<title><![CDATA["OGH: Unis müssen genügend Plätze anbieten"]]></title>
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			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 13:18:13 GMT</pubDate>
			<description><![CDATA[Gerade auf ORF ON (Steiermark) gefunden:

"OGH: Unis müssen genügend Plätze anbieten"

http://steiermark.orf.at/stories/467833/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Gerade auf ORF ON (Steiermark) gefunden:<br />
<br />
&quot;OGH: Unis müssen genügend Plätze anbieten&quot;<br />
<br />
<a href="http://steiermark.orf.at/stories/467833/" target="_blank">http://steiermark.orf.at/stories/467833/</a></div>

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			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?f=39">Bürgerliches Recht</category>
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			<title>Vertretung von Minderjährigem Niederländer?</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?t=12681&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 13:52:35 GMT</pubDate>
			<description>Ein minderjähriger Niederländer hat meine MD beim schifahren niedergefahren und verletzt. Da sich die Prozessfähigkeit von Ausländern grundsätzlich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ein minderjähriger Niederländer hat meine MD beim schifahren niedergefahren und verletzt. Da sich die Prozessfähigkeit von Ausländern grundsätzlich nach dem Prozessrecht ihres Heimatstaates richtet. Wollte ich fragen, ob jemand zufällig über die Vertretung von Minderjährigen in den Niederlanden Bescheid weiß?<br />
Wem muss ich somit die Klage zustellen?</div>

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			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?f=39">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>emotion</dc:creator>
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		<item>
			<title>Unmöglichkeit durch selbst durchgeführte Verbesserung</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?t=12676&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 13:32:29 GMT</pubDate>
			<description>Eine Unmöglichlichkeit der Verbesserung, die vom Gewährleistungsberechtigten selbst herbeigeführt worden ist  (zB indem er selbst behoben hat), führt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Eine Unmöglichlichkeit der Verbesserung, die vom Gewährleistungsberechtigten selbst herbeigeführt worden ist  (zB indem er selbst behoben hat), führt nicht automatisch zu den Gewährleistungsbehelfen der 2. Stufe (zB 6 Ob 85/05a).<br />
<br />
Jetzt gibt es aber meines Wissens auch eine Entscheidung, welche besagt, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist und welchen Einfluss die vom Gewährleistungsberechtigten verursachte Unmöglichkeit der Verbesserung auf den Werklohn hat.<br />
<br />
Ich glaube mich zu erinnern, dass derjenige, der eigentlich zur Verbesserung verpflichtet gewesen wäre, in einem solchen Fall jene Aufwendungen, die er sich durch die nicht erfolgte Verbesserung erspart hat, von seiner Werklohnforderung abziehen lassen muss. Leider finde ich diese Entscheidung nicht...<br />
<br />
Stehe ich bloß auf der Leitung oder bilde ich mir diese Entscheidung ein?</div>

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			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?f=39">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>schmechi</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>abwesenheitskurator</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?t=12672&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 10:29:11 GMT</pubDate>
			<description>liebe kollegen!

ist es möglich einen abwesenheitskurator für eine person, die sich an einem unbekannten ort im ausland befindet zu bestellen, deren...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>liebe kollegen!<br />
<br />
ist es möglich einen abwesenheitskurator für eine person, die sich an einem unbekannten ort im ausland befindet zu bestellen, deren unterschrift in einem verwaltungsverfahren (baurecht) benötigt wird.<br />
<br />
finde dazu leider überhaupt nichts...</div>

]]></content:encoded>
			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?f=39">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>fizcerraldo</dc:creator>
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		</item>
		<item>
			<title>WE Reihenhaus - Allg. Teil</title>
			<link>http://www.cbk.at/forum/showthread.php?t=12671&amp;goto=newpost</link>
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 08:12:57 GMT</pubDate>
			<description>Reihenhäuser mit vier WE Objekten: Zwei hinter einander stehende Gebäude mit je zwei Haushälften, die wiederum eigenen Garten haben. Zufahrt zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Reihenhäuser mit vier WE Objekten: Zwei hinter einander stehende Gebäude mit je zwei Haushälften, die wiederum eigenen Garten haben. Zufahrt zur Haushälfte &quot;rechts vorne&quot; erfolgt direkt von Straße (quasi wie eine ganz normale Einfahrt). Zufahrt zur Haushälfte links vorne und den beiden hinteren Haushälften erfolgt über Weg links am vorderen Gebäude vorbei.<br />
<br />
Nun stellt sich mir die Frage, was bei Reihenhäusern alles als allgemeiner Teil zu werten ist und was nicht, also, was von den Eigentümern einzeln zu erhalten/reparieren ist und was von allen zu tragen ist. Meine Überlegung ist, ob es durch die bei Reihenhäuseren typischerweise oft nur einem oder zwei (einzelnen) WE Objekten zuordenbaren Teilen (Dach, Leitungen, etc.), eine Art Individualisierung angenommen werden kann, so dass entweder nur der einzelne oder die beiden betroffenen WE-Eigentümer zahlen müssen und nicht alle.<br />
<br />
Ich denke da zB an folgende Einrichtungen:<br />
<br />
- Gartenzaun (zur Straße und zum rechten NachbarGST)<br />
- Zufahrt zu den Haushälften<br />
- Leitungen (Gas, Wasser, Abwasser)<br />
- Dächer<br />
<br />
Bsp: Muss der rechts vorne auch für die Zufahrt zu den hinteren Haushälften aufkommen?<br />
<br />
Gibt es zu Reihenhäusern schon entsprechende Literatur bzw Judikatur, die das klar darstellen?<br />
<br />
Habe gerade einen kurzen Blick in die RIS Judikatur gemacht. Gem <i>5Ob132/95</i> müssen auch bei Reihenhäusern alle zahlen, selbst wenn nur bestimmt WE Objekte betroffen sind:<br />
<br />
&quot;<i>...Daher haben alle Miteigentümer der Liegenschaft diese Aufwendungen unabhängig davon, ob ihr Objekt betroffen ist oder nicht, nach dem geltenden Aufteilungsschlüssel zu tragen.</i>&quot;<br />
<br />
Wahrscheinlich blöd, wenn man über Jahre gewohnt war, dass immer die jeweils betroffenen ihre &quot;eigenen&quot; Dinge repariert haben und dann auf einmal einer von allen die Bezahlung der Reparatur des Daches, das nur seine Haushälfte betrifft, verlangt.</div>

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			<category domain="http://www.cbk.at/forum/forumdisplay.php?f=39">Bürgerliches Recht</category>
			<dc:creator>Lupus</dc:creator>
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