Unterschrift Firmenbuchbilanz
Gleich mein zweiter neuer Strang heute....
Folgendes:
Unstrittigerweise müssen alle Geschäftsführer die GmbH-Bilanz unterschreiben.
Aber jahrzehntelang war die Praxis so, daß für die Einreichung beim Firmenbuchgericht vertretungsbefugte Anzahl ausreicht. Schließlich ist die verkürzte Firmenbuchversion, die man schickt, nicht selbst die Bilanz. Steht auf den Papierformularen sogar explizit so drauf - gestern erst abgerufen:
Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/innen in vertretungsbefugter Anzahl. Anzugeben sind auch Ort und Datum der Unterschrift
Jetzt hat doch tatsächlich ein Mandant eine Strafverfügung bekommen, weil nicht alle Geschäftsührer unterzeichnet haben, sondern nur einer (alleinvertretungsbefugter).
Judikatur dazu ist mir noch keine bekannt. Ich werde jedenfalls einen Einspruch einlegen (bzw. die Geschäftsführerin der Mandantschaft, aber ich übernehme das Kostenrisiko).
Hat das schon mal jemand gehabt?
Wer die Wahrheit im Wein sucht, darf nicht nach einem Achterl schon aufgeben.
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