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Im Rahmen der Informationskampagne der Rechtsanwaltskammer Wien habe ich drei Artikel verfasst, die im Rechtspanorama erschienen sind:
In der Wiener Zeitung wurde ein Artikel zum
In anwalt aktuell ist - im Rahmen der Reihe “ungewöhnliche” Hobbys von Juristen -
In der Sendereihe des Österreichischen Rundfunks “Gut beraten Österreich” habe ich am 23. Februar 2007 für ORF 2 ein Interview zum Anhalterecht gegeben:
Anlass war ein Urteil (siehe Presse Artikel) mit dem ein Schwarzfahrer freigesprochen wurde. Die Wiener Linien in dem Artikel haben behauptet, dass deren Kontrollore ein Anhalterecht hätten. Dies ist jedoch unrichtig, wie Univ.-Ass. Dr. Klaus Zeleny in seine Studie “Zur Festnahme allgemein und von "Schwarzfahrern" im besonderen”, ÖJZ 1995, 571 bereist festgestellt hat. Denn dieses Anhalterecht kann nur bei einer gerichtlich strafbaren Handlungen ausgeübt werden. “Bloßes” Schwarzfahren ist zwar ein Verwaltungsstrafdelikt, aber nicht gerichtlich strafbar, weshalb es kein Anhalterecht gibt - auch nicht für Kontrollore der Wiener Linien.
Ergänzung Oktober 2007: Zwischenzeitig gibt es eine aktuellere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der die Anhaltung billigt.
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