Einnahmen
Endlich Unternehmer, endlich steht die eigene Kontonummer auf den Honorarnoten! Das ist der angenehme Teil.
Mit welchen Einnahmen man rechnen kann kann man von einer Statistik der Wiener RAK ableiten.
Je nach Verhandlungstätigkeit und Auslastung sollte ein Jurist rund 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr verrechnen.
Ein Drittel bis die Hälfte der Arbeitszeit ist im Schnitt nicht verrechenbar.
Zu Beginn sind durchschnittliche Stundensätze von € 75,- bis € 100,- realistisch. Darunter ist man in der
Verlustzone. Anzustreben wären € 200,- pro Stunde (netto). Als Monatsumsatz sollten zu Beginn € 6.000,- bis € 8.000,-
angestrebt werden. Vereinbart man einen fixen Stundensatz sollte man zwischen € 120,- (Substitution) und € 350,- (netto) liegen.
Streitwerte unter € 7.000,- sind kaum kostendeckend.
Als Finanzierungsaufwand kalkulieren die Banken rund € 50.000,- bis € 100.000,- für die ersten zwei bis drei
Jahre. Es sollten sich immer rund die zweifachen Monatsausgaben als Guthaben am Konto befinden. Die
ersten sechs Monate sind wegen des zu Beginn meist noch nicht vorhanden Geschäfts vorzufinanzieren.
Günstiger als ein Kredit ist eine Rahmenvereinbarung, wo man nur Zinsen für den jeweils ausgenützten Rahmen zahlen muss.
Aber ... die Einnahmen kann man schwer planen. Ist die Kanzlei nicht ausgelastet, sind auch kleine Causen
wertvoll, erst wenn man langfristig ausgelastet ist, kann man es sich leisten auch nicht kostendeckende Fälle abzulehnen.
Ausgaben
Relativ gut steuern und vorhersehen kann man aber die Ausgaben: Je nach Lage und Ausstattung, sowie
Personal und Literaturanschaffungen kann man mit grob € 2.000,- bis 3.500,- für Kanzlei und € 1.000,- für Kammer, Versicherung etc rechnen, insgesamt also ca. € 3.000,- bis 4.500,-
jeweils netto und ohne Abschreibungen und ohne Personal.
Ein detaillierte Aufstellung wird hier zu Beginn 2007 veröffentlicht werden.
idF 29/08/11 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein