Zusatzversicherungen für Konzipienten
1. Pensions - und Unfallversicherung
Durch das mit 1.1.2010 in Kraft getretene Berufsrechtsänderungsgesetz erhielten die Konzipienten (erstmal in der Geschichte der österreichischen
Rechtsanwaltskammern) den Mitgliederstatus. Dadurch kommt es zu einer unmittelbaren Vertretung in den Kammergremien und weiters ab 1.1.2011 auch zur Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter in die
Versorgungseinrichtungen (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung) der Rechtsanwaltskammern.
Ab 1.1.2011 sind somit folgende Beträge zu entrichten:
- Jede/r gemäß § 28 RAO in die Liste der Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanwaltsanwärter/in hat zur Aufbringung der Mittel für die
Versorgungseinrichtung („Pensionsversicherung“) gemäß §§ 51,53 RAO einen monatlichen Beitrag in der Höhe von € 234,- zu leisten. sowie
- jährlicher Beitrag gemäß § 27 Abs 1 lit d iZm Abs 2 RAO in der Höhe von € 256,- (Kammermitgliedschaft)
- jährlicher Beitrag zur Prämie für die Unfallversicherung (Leistung nur im Todesfall!) € 44,-.
Ob diese Versicherung ausreichend ist, sollte im Zuge eines Beratungsgespräches abgeklärt werden.
Beispielsweise bietet die Erste Bank und Sparkassen eine Unfallversicherung (pdf) an. Denkbar ist auch die Erweiterung der Pensionsversicherung (pdf), beides in Kooperation mit der s Versicherung.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Freiberuflerberatern der Erste Bank und Sparkassen oder per Mail-Anfrage an: freieberufe@erstebank.at.
2. Zusatz-Krankenversicherung
Auch hier gibt es zahlreiche Anbieter, die in Ergänzung zur Standard-ASVG-Absicherung zusätzliche Leistungen anbieten.
idF 29/08/11 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein
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