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Zusatzversicherungen für Konzipienten

1. Pensions - und Unfallversicherung

Durch das mit 1.1.2010 in Kraft getretene Berufsrechtsänderungsgesetz erhielten die Konzipienten (erstmal in der Geschichte der österreichischen Rechtsanwaltskammern) den Mitgliederstatus. Dadurch kommt es zu einer unmittelbaren Vertretung in den Kammergremien und weiters ab 1.1.2011 auch zur Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter in die Versorgungseinrichtungen (Alters-, Berufsunfähigkeits-  und Hinterbliebenenversorgung) der Rechtsanwaltskammern.

Ab 1.1.2011 sind somit folgende Beträge zu entrichten:

  • Jede/r gemäß § 28 RAO in die Liste der Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanwaltsanwärter/in hat zur Aufbringung der Mittel für die Versorgungseinrichtung („Pensionsversicherung“) gemäß §§ 51,53 RAO einen monatlichen Beitrag in der Höhe von € 234,- zu leisten. sowie
  • jährlicher Beitrag gemäß § 27 Abs 1 lit d iZm Abs 2 RAO in der Höhe von € 256,- (Kammermitgliedschaft)
  • jährlicher Beitrag zur Prämie für die Unfallversicherung (Leistung nur im Todesfall!) € 44,-.

Ob diese Versicherung ausreichend ist, sollte im Zuge eines Beratungsgespräches abgeklärt werden.

2. Zusatz-Krankenversicherung

Auch hier gibt es zahlreiche Anbieter, die in Ergänzung zur Standard-ASVG-Absicherung zusätzliche Leistungen anbieten.

3. Makler

Unser Kooperationspartner www.rechtsanwaltsversicherung.at berät neutral und vermittelt alle möglichen Versicherungen.

idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein