
Kindesunterhalt: neuer Regelbedarf ab 01.01.2026
Erhöhter Durchschnittsbedarf und Luxusgrenze im Jahr 2026
Der Kindesunterhalt wird in Österreich grundsätzlich nach der Prozentmethode berechnet. Bei außerordentlich hohem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils greift jedoch die sogenannte Luxusgrenze. Sie begrenzt den Unterhalt auf das Zweifache des Regelbedarfs für Kinder bis 10 Jahre bzw. das Zweieinhalbfache ab dem 10. Geburtstag.
Der Regelbedarf bezeichnet den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes und wird seit 2022 jährlich am 1. Januar neu festgesetzt. Für 2026 gelten folgende Werte:
ab Geburt: € 360,–
ab 6. Geburtstag: € 460,–
ab 10. Geburtstag: € 560,–
ab 15 . Geburtstag: € 700,–
ab 20. Geburtstag: € 800,–
Damit errechnen sich folgende Werte für den Unterhaltsstopp (= Luxusgrenze):
ab Geburt: € 720,–
ab 6. Geburtstag: € 920,–
ab 10. Geburtstag: € 1.400,–
ab 15 . Geburtstag: € 1.750,–
ab 20. Geburtstag: € 2.000,–
Für Ehegattenunterhalt existiert keine Obergrenze. Dies stellte der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 80/13k ausdrücklich fest.
02. Jänner 2026