Künstliche Intelligenz

KI kann unterstützen – aber anwaltliche Beratung bleibt unersetzlich

Trennungen, Scheidungen und familiäre Konflikte sind sensible und komplexe Themen. Künstliche Intelligenz stellt jetzt schon beeindruckendes Fachwissen zur Verfügung. Es sind aber auch Empathie, Erfahrung und persönliche Einschätzung wichtig. Dennoch spielt KI auch im Familienrecht eine immer größere Rolle.

Wie KI Ihnen helfen kann

Die KI kann Sie unterstützen, Ihre Familiengeschichte und Lebenssituation strukturiert darzustellen und liefert einen Überblick über die grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen. Bei der Lösung von Rechtsfragen ist jedoch Vorsicht geboten. KI‑Systeme stellen oft nicht die nötigen Fragen und beziehen nicht immer die passenden Rechtsnormen ein. Häufig wird auch eine Auskunft nach deutschem Recht erteilt. Sie erkennen dies, wenn z.B. Begriffe wie „Umgangsrecht“ (statt „Sorgerecht“ in Österreich) oder „Trennungsjahr“ (statt „Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft“ in Österreich) verwendet werden. Wer KI-Systeme regelmäßig für Rechtsfragen nutzt, kennt das Phänomen: Eine merkwürdige Antwort wird auf Nachfrage ins genaue Gegenteil verkehrt – mit einer knappen Entschuldigung. Wer die erste KI-Antwort ungeprüft übernimmt, riskiert im Familienrecht ernsthafte Konsequenzen.

Eine verlässliche Einschätzung nach österreichischem Familienrecht ist nur im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung möglich.

Wie wir KI einsetzen

Wir nutzen Genjus KI von MANZ, Österreichs führendem juristischen Fachverlag. Dieses professionelle Recherchetool steigert die Qualität unserer Arbeit, da es tiefgehende Analysen ermöglicht und wertvolle Zeit spart. Jede Aussage wird automatisch verifiziert und mit einer Quelle belegt – gestützt auf die größte juristische Fachbibliothek, die öffentlich nicht zugänglich ist. Basisartikel, Kommentare und Judikatur sind für uns jederzeit auf Knopfdruck überprüfbar. Es gibt jedoch nur ein Preismodell, das für Privatnutzer nicht sinnvoll ist – sie kostet EUR 7.900,00 jährlich.

Zusätzlich nutzen wir ein Abo von Perplexity, eine Plattform, mit der man auf führende KI‑Systeme wie GPT‑5 (OpenAI), Claude Sonnet (Anthropic) und Gemini 2.5 (Google) zugreifen kann. Wir nutzen diese Systeme zur Textoptimierung und Zusammenfassung juristischer Inhalte. Damit können wir uns auch – mit vertretbarem Zeitaufwand – auch einen Überblick über ausländisches Recht verschaffen.

KI führt zu schneller, fundierter und dennoch kosteneffizienter anwaltlicher Beratung.

Warum anwaltliche Beratung – trotz KI – unersetzbar ist

Im Familienrecht geht es um Menschen. KI erkennt keine Emotionen, Motivationen oder Konfliktdynamiken. Erst das persönliche Gespräch zeigt mir, welche Strategie für Sie sinnvoll ist. Ist eine schnelle einvernehmliche Lösung sinnvoll oder soll diese erst erstritten werden? Ein Blick, eine um Sekunden verzögerte Antwort, Ihre Körpersprache, scheinbar unbedeutende Bemerkungen, Ihre Einstufung der wahrscheinlichen Reaktion der Gegenseite – all das hilft mir, die für Sie passende Strategie zu entwickeln.

Die KI informiert auch nicht darüber, welche Vereinbarungen in der Praxis tatsächlich durchsetzbar sind, welche endgültig und welche später angepasst werden können.

Bei Verfahrenskosten tappt KI im Dunkeln: Obwohl es im Scheidungsverfahren einen Kostenersatzanspruch gibt, werden Kosten in der Praxis meist gegeneinander aufgehoben. Dazu kommt, dass Mandanten anders abgerechnet wird als dem Verfahrensgegner gegenüber. Hier liefern KI-Systeme regelmäßig falsche Antworten.

Und solange humanoide Roboter noch keine Verhandlungen verrichten, brauchen Sie einen Anwalt, der Sie vor Gericht und gegenüber der Gegenseite vertritt. Und die Dynamik einer Verhandlung ermöglicht es selbst Anwälten nur ausnahmsweise, während dieser mit einem Laptop zu recherchieren – einerseits wird das vom Gericht nicht toleriert, andererseits wird die Verhandlung dafür nicht unterbrochen. Man würde – vielleicht wesentliche – Teile der Verhandlung verpassen, wenn man abgelenkt ist.

Gerade hier bin ich stark: Ich verhandle freundlich und kooperativ, habe aber Ihr Recht im Blick und die Geduld, lange zu diskutieren, wenn es nötig ist.

Risiko falscher KI‑Antworten

KI-Texte klingen oft überzeugend, sind aber nicht immer richtig. Es kommt vor, dass die KI Rechtsquellen oder Urteile erfindet – sogenannte „Halluzinationen“. Ein Grazer Anwalt nutzte KI für ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (OGH). Der OGH ist das oberste Gericht in Zivilsachen – die Championsleague des Rechts. Wer hier mitspielt, muss perfekt ausgearbeitete und geprüfte Schriftsätze abliefern. Sein KI-Schriftsatz las sich auf den ersten Blick tadellos. Bei genauerer Prüfung entpuppte er sich aber als grundfalsch: Die zitierten OGH-Entscheidungen existierten schlicht nicht. Der OGH ging auf das Vorbringen inhaltlich gar nicht ein und sprach aus:

„Das Vorbringen ist mit zahlreichen Fehlzitaten (zum Großteil gar nicht existierend) durchsetzt und wurde offenbar ohne fachliche Kontrolle durch sogenannte „künstliche Intelligenz“ erstellt. Es genügt dem Erfordernis, Nichtigkeitsgründe angemessen zu argumentieren, nicht ansatzweise und wird daher vom OGH nicht bearbeitet.“ Rz 10 in OGH 7. 10. 2025, 14 Os 95/25i

Damit stellte der OGH drastisch – und mit Hinweis auf anwaltliche Verantwortung – klar, dass fachliche Prüfung und persönliche Verantwortung unverzichtbar sind. Es gibt bereits mehrere Fälle in zahlreichen Ländern, auch beim Bundesgerichtshof (BGH), dem deutschen Pendant zum österreichischen OGH.

Fazit

Künstliche Intelligenz kann entlasten, aber keinen guten Anwalt ersetzen. Sie hilft bei Routineaufgaben, Strukturierung und Analyse – doch fundiertes Fachwissen, Empathie, menschliches Feingefühl und Verhandlungserfahrung bleiben entscheidend.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung in einer familiären Angelegenheit suchen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite – mit Menschenkenntnis, Strategie und modernster technologischer Unterstützung.

DSGVO-konforme KI-Nutzung in unserer Kanzlei

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben oder trainiert.

5. März 2026