Kindesunterhalt: neuer Regelbedarf ab 01.01.2026

Erhöhter Durchschnittsbedarf und Luxusgrenze im Jahr 2026

Der Kindesunterhalt wird in Österreich grundsätzlich nach der Prozentmethode berechnet. Bei besonders hohen Einkünften des unterhaltspflichtigen Elternteils greift jedoch die sogenannte Luxusgrenze. Sie begrenzt den Unterhalt auf das Zweifache des Regelbedarfs* (für Kinder bis 10 Jahre) bzw. das Zweieinhalbfache (ab dem 10. Geburtstag). Der Regelbedarf bezeichnet den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes und wird seit 2022 jährlich am 1. Januar neu festgesetzt.

Für 2026 gelten folgende Werte:

ab Geburt: € 360,–
ab 6. Geburtstag: € 460,–
ab 10. Geburtstag: € 560,–
ab 15 . Geburtstag: € 700,–
ab 20. Geburtstag: € 800,–

Damit errechnen sich folgende Werte für den Unterhaltsstopp (= Luxusgrenze):

ab Geburt: € 720,–
ab 6. Geburtstag: € 920,–
ab 10. Geburtstag: € 1.400,–
ab 15 . Geburtstag: € 1.750,–
ab 20. Geburtstag: € 2.000,–

Jede Unterhaltsregelung, sei es durch gerichtliche Entscheidung oder durch einen Vergleich, unterliegt der Umstandsklausel und kann demnach aufgrund einer wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung maßgebenden Umstände neu bemessen werden. Eine Änderung der Regelbedarfssätze führt für sich allein daher noch nicht zu einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse (OGH 19.4.2023, 3 Ob 41/23k).

Für Ehegattenunterhalt existiert hingegen keine Obergrenze. Dies stellte der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 80/13k ausdrücklich fest.

*Unter „Regelbedarf“ (Durchschnittsbedarf) ist jener angenommene Bedarf zu verstehen, den Kinder einer bestimmten Altersstufe in Österreich – neben der Betreuung durch den haushaltsführenden Elternteil – ohne Rücksicht auf ihre konkreten Lebensverhältnisse zur Bestreitung eines dem Durchschnitt gleichaltriger Kinder entsprechenden Lebensaufwands haben (RS0047395 [T3]).
Die früheren Regelbedarfssätze beruhten auf einer Konsumerhebung aus dem Jahr 1964 und gingen von einer „Durchschnittsfamilie“ mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern aus. Nach der Veröffentlichung der Kinderkostenanalyse 2021 wurden die Regelbedarfssätze ab dem Jahr 2022 überarbeitet und angepasst. Seither besteht auch eine Verschiebung der Altersgruppe von Kindern ab dem 15. Lebensjahr bis zum nunmehr 20. Lebensjahr (statt bis dahin bis zum 19. Lebensjahr). Die Werte sind Orientierungsgrößen für durchschnittliche Fälle und gelten jeweils für ein Jahr.

02. Jänner 2026