
Pflegebedingter Sonderbedarf bei volljährigen Kindern
In der Entscheidung 10 Ob 67/24m vom 14.01.2025 befasste sich der OGH mit dem Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes mit Trisomie 21. Das Höchstgericht stellte klar, dass der Unterhaltsbedarf in solchen Fällen konkret und individuell zu ermitteln ist, wobei der erhöhte Pflegeaufwand eine zentrale Rolle spielt.
Staatliche Transferleistungen, wie das Pflegegeld, sind bedarfsmindernd anzurechnen, soweit sie der Deckung eben dieses Pflegeaufwands dienen. Für die Unterhaltsberechnung ist daher eine präzise Gegenüberstellung von tatsächlichem Mehraufwand und erhaltenen Sozialleistungen nötig.
Es gilt das Prinzip: Was der Staat abdeckt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil nicht doppelt zahlen.
14. Februar 2025