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Unter Rechtsanwälten ist es nicht üblich Dienstzeugnisse auszustellen. Es zählt daher der bei der Bewerbung übergebene Lebenslauf und der persönliche Eindruck beim Gespräch.

Dennoch gibt es vielleicht Dienstzeugnisse von früheren Arbeitgebern, die bei der Bewerbung vorgelegt werden. Obwohl in den meisten Kanzleien nach meiner Erfahrung keine große Wahrscheinlichkeit besteht, daß diese Hinweise dechiffriert werden, ist es doch interessant zu wissen, wie manche Personalchef die verbotene negative Beurteilungen in Zeugnisse hineinschummeln.

Auszug aus dem Programm "Bewerbungs-Consultant" V1.43, (c) 1993 by Markt & Technik Buch- und Software-Verlag GmbH & Co.

"Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild."
Er war in jeder Hinsicht eine Niete. Seine Leistungen liegen unter dem Durchschnitt.

"Wir lernten ihn als umgänglichen Menschen kennen."
Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber von hinten als von vorn.

"Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt."
Er ist ein Bürokrat. Eigeninitiative ist nicht seine Stärke.

"Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse."
Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.

"Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen."
Er ist ein Mitläufer, der sich gut anpaßt.

"Er war tüchtig und wußte sich gut zu verkaufen."
Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.

"Wir haben uns im gegenseitigem Einvernehmen getrennt."
Wir haben ihm gekündigt.

"Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden"
Er hat auf der ganzen Linie versagt.

"Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt."
Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.

"Er war immer mit Interesse bei der Sache."
Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.

"Er zeigt für seine Arbeit Verständnis."
Er war faul und hat nichts geleistet.

"Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter."
Für Vorgesetzte ist er ein schwerer Brocken.

"Er ist ein zuverlässiger und gewissenhafter Mitarbeiter."
Er ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer brauchbar.

"Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei."
Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuß.

"Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen."
Er sucht sexuelle Kontakte bei Betriebsangehörigen.

idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein
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