
Unterhaltsverwirkung bei eigenmächtigem Vermögensverkauf
Der OGH hat mit seiner Entscheidung 1 Ob 160/24x vom 21.01.2025 eine deutliche Warnung an Ehegatten ausgesprochen, die während aufrechter Ehe eigenmächtig über das Vermögen des anderen verfügen. Im Anlassfall hatte die Ehefrau ein wertvolles Gemälde des Ehemannes (Wert ca. € 700.000) ohne dessen Wissen verkauft und den Erlös für sich behalten.
Das Höchstgericht qualifizierte dies als besonders schwere Eheverfehlung, die eine Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs rechtfertigt. Für die Praxis bedeutet dies, dass massive wirtschaftliche Schädigungen des Partners ebenso schwer wiegen können wie ehewidrige Beziehungen. Denn ein bloßer „One-Night-Stand“ führt im Regelfall nicht zum Verlust des Unterhaltsanspruchs.
21. Februar 2025