Berechnung nach aktueller OGH-Rechtsprechung für Österreich (2026)
Bitte geben Sie das monatliche Nettoeinkommen ein (inklusive Sachbezügen, Überstunden und Bonus, jedoch ohne Familienbonus+), Anzahl der Gehälter pro Jahr.
Die Einkommen ergeben nach der Prozentmethode folgende hypothetischen Unterhaltsansprüche. Die Obergrenze bildet der Luxusunterhalt. Verdient ein Elternteil unter dem Existenzminimum, entfällt der Restgeldunterhalt (hier nicht berechnet).
Wichtige Hinweise
Transferleistungen / Familienbeihilfe: Es wird vorausgesetzt, dass diese zu gleichen Teilen geteilt werden.
Familienbonus Plus: Dieser bleibt neutral und fließt nicht in die Berechnung ein.
Bemessungsgrundlage: Das Jahresnettoeinkommen wird durch 12 geteilt. Bei Eingabe von "14×" erfolgt eine Umrechnung, dies führt jedoch zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage.
Weitere Unterhaltspflichten: Abzüge für weitere Unterhaltsverpflichtungen werden vom Rechner nicht berücksichtigt.
Existenzminimum: Verdient ein Elternteil unter dem Existenzminimum, entfällt der Restgeldunterhalt.
Rechtsgrundlage und Literatur
OGH 4 Ob 12/25f, 6 Ob 18/22y
Gitschthaler, Unterhaltsrecht, 5. Auflage (04/2025), Rz 100
Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht, 10. Auflage (11/2022), S. 129
Haftungsausschluss
Dieser kostenlose Unterhaltsrechner dient ausschließlich der ersten Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie mich bitte:
Mag. Clemens Binder-Krieglstein
Rechtsanwalt
Ungargasse 4/1/11
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