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Restgeldunterhalt-Rechner
für Doppelresidenz

Berechnung nach aktueller OGH-Rechtsprechung für Österreich (2026)

1. Einkommen

Bitte geben Sie das monatliche Nettoeinkommen ein (inklusive Sachbezügen, Überstunden und Bonus, jedoch ohne Familienbonus+), Anzahl der Gehälter pro Jahr.


2. Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Die Einkommen ergeben nach der Prozentmethode folgende hypothetischen Unterhaltsansprüche. Die Obergrenze bildet der Luxusunterhalt. Verdient ein Elternteil unter dem Existenzminimum, entfällt der Restgeldunterhalt (hier nicht berechnet).

4. Restgeldunterhalt

0,00
Kein Restgeldunterhalt erforderlich

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sind zu gleichen Teilen (1:1) aufzuteilen


Wichtige Hinweise

Transferleistungen / Familienbeihilfe: Es wird vorausgesetzt, dass diese zu gleichen Teilen geteilt werden.

Familienbonus Plus: Dieser bleibt neutral und fließt nicht in die Berechnung ein.

Bemessungsgrundlage: Das Jahresnettoeinkommen wird durch 12 geteilt. Bei Eingabe von "14×" erfolgt eine Umrechnung, dies führt jedoch zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage.

Weitere Unterhaltspflichten: Abzüge für weitere Unterhaltsverpflichtungen werden vom Rechner nicht berücksichtigt.

Existenzminimum: Verdient ein Elternteil unter dem Existenzminimum, entfällt der Restgeldunterhalt.

Rechtsgrundlage und Literatur

OGH 4 Ob 12/25f, 6 Ob 18/22y

Gitschthaler, Unterhaltsrecht, 5. Auflage (04/2025), Rz 100

Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht, 10. Auflage (11/2022), S. 129

Haftungsausschluss

Dieser kostenlose Unterhaltsrechner dient ausschließlich der ersten Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie mich bitte:

Mag. Clemens Binder-Krieglstein

Rechtsanwalt

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