Berechnung nach aktueller OGH-Rechtsprechung für Österreich (2026)
Bitte geben Sie das monatliche Nettoeinkommen ein (inklusive Sachbezügen, Überstunden und Bonus, jedoch ohne Familienbonus+). Korrekt ist die Angabe des Jahresnettoeinkommens geteilt durch 12 und das Anklicken von "12x". Für eine grobe Kalkulation können Sie das tatsächliche Monatsnettoeinkommen und "14x" (bei zwei Sonderzahlungen) oder "12x" (keine Sonderzahlungen) eingeben.
Der Rechner kalkuliert nur für ein Kind, bei mehreren Sorgenverpflichtungen (weitere Kinder oder Ehepartner) reduziert sich womöglich der Prozentunterhalt, die Kalkulation muss dann individeulll erfolgen.
Die Einkommen ergeben nach der Prozentmethode folgende hypothetischen Unterhaltsansprüche. Die Obergrenze bildet der Luxusunterhalt. Verdient ein Elternteil unter dem Existenzminimum, entfällt der Restgeldunterhalt (hier nicht berechnet).
Wichtige Hinweise
Anzahl Kinder: Es wird nur für ein Kind kalkuliert. Gibt es weitere Unterhaltspflichten, ändern sich die Prozentsätze und damit auch der Restgeldunterhalt.
Transferleistungen / Familienbeihilfe: Es wird vorausgesetzt, dass diese zu gleichen Teilen geteilt werden.
Familienbonus Plus: Dieser bleibt neutral und fließt nicht in die Berechnung ein.
Bemessungsgrundlage: Das Jahresnettoeinkommen wird durch 12 geteilt. Bei Eingabe von "14×" erfolgt eine Umrechnung, dies führt jedoch zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage.
Weitere Unterhaltspflichten: Abzüge für weitere Unterhaltsverpflichtungen werden vom Rechner nicht berücksichtigt.
Existenzminimum: Verdient ein Elternteil unter dem Existenzminimum, entfällt der Restgeldunterhalt.
Rechtsgrundlage und Literatur
OGH 4 Ob 12/25f, 6 Ob 18/22y
Gitschthaler, Unterhaltsrecht, 5. Auflage (04/2025), Rz 100
Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht, 10. Auflage (11/2022), S. 129
Haftungsausschluss
Dieser kostenlose Unterhaltsrechner dient ausschließlich der ersten Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie mich bitte:
Mag. Clemens Binder-Krieglstein
Rechtsanwalt
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