Berechnung des Restgeldunterhalts bei Doppelresidenz in Österreich nach OGH-Judikatur. Geben Sie die erforderlichen Daten ein, um den Unterhalt zu berechnen.
Berechnet wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber jedem Elternteil einzeln, basierend auf der monatlichen Bemessungsgrundlage und altersabhängigen Prozentsätzen, begrenzt durch die Luxusgrenze (Regelbedarf x 2 oder 2.5).
Die Transferleistungen werden proportional zu den hypothetischen Unterhaltsansprüchen aufgeteilt und abgezogen, um die verbleibenden Ansprüche zu ermitteln.
Da beide Eltern das Kind gleichteilig betreuen, werden die verbleibenden Geldansprüche halbiert, um die Eigenleistung durch Betreuung anzurechnen.
Die Differenz der beiden halbierten Gesamtbeträge ergibt den Restgeldunterhalt, den der besserverdienende Elternteil an den anderen zahlt.