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OGH präzisiert Kindesunterhalt

Mischunterhalt und Sonderbedarf bei Auslandsstudium

Das österreichische Unterhaltsrecht kennt eine Luxusgrenze beim Kindesunterhalt sowie einen Sonderbedarf für außergewöhnliche Mehrkosten. Der OGH hatte nun erstmals zu klären, was gilt, wenn beides zusammentrifft und die Lebenshaltungskosten im Ausland höher sind als in Österreich.

Anlassfall war ein volljähriger Student, der seit Kindheit in Kalifornien lebt und dort studiert. Da das kalifornische Recht die Unterhaltspflicht mit der Volljährigkeit beendet, klagte er seinen in Österreich lebenden Vater hierzulande auf Unterhalt. Der OGH sprach ihm € 3.000 monatlich zu – bestehend aus Regelunterhalt bis zur Luxusgrenze und Sonderbedarf für Studienkosten.

Wegweisend sind zwei Punkte: Erstens bleibt Sonderbedarf auch jenseits der Luxusgrenze zulässig, weil er zweckgebunden ist und keine Überalimentierung bewirkt. Zweitens bestätigt der OGH erstmals eine Aufwärtskorrektur beim Mischunterhalt – bisher führte dieser stets zu Kürzungen. Die rund 30 % höheren Lebenshaltungskosten in den USA rechtfertigen hier das Gegenteil.

OGH 26.8.2025, 9 Ob 110/24b

19. März 2026