
Auslandsreisen mit Kindern
Vollmacht für Reisen mit Kindern
Ein nicht mit der Obsorge betraute Elternteil oder ein Dritte Person sollten bei Reisen mit einem minderjährigen Kind ins Ausland grundsätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung – eine Reisevollmacht – mitführen.
Auch wenn nur ein obsorgeberechtiger Elternteil reist, sollte geprüft werden, ob das Zielland eine Reisevollmacht vorschreibt. Dies ist insbesondere Eltern zu empfehlen, wenn das Kind einen anderen Familiennamen als der mitreisende Elternteil trägt oder eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Einige Länder verlangen eine notariell beglaubigte Vollmacht in der jeweiligen Landessprache. Diese Maßnahme soll Kindesentführungen erschweren. Der ÖAMTC stellt dazu Formulare für verschiedene Länder zur Verfügung.
Hier eine Auswahl der Länder, die dies derzeit fordern: Griechenland, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien, Großbritannien, Südafrika, Brasilien, Kanada und USA.
Empfehlenswert sind zusätzlich Kopien von Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes und Reisepass des nicht mitreisenden obsorgeberechtigten Elternteils. Sind die Eltern nicht verheiratet, sollte auch eine Kopie der Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge (sofern vorhanden) bzw. eine Heiratsurkunde bzw. ein Scheidungsvergleich mit der Vereinbarung des Fortbestehens der gemeinsamen Obsorge mitgeführt werden. Diese Dokumente können Sie auch in einer Cloud speichern, um sie nicht immer physisch mitführen zu müssen.
Auch wenn die Vollmacht in vielen Fällen nicht vorgezeigt wird, kann sie im Einzelfall nützlich sein (medizinische Behandlungen, Nachbeschaffung Reisepass, Visum).
8. April 2026