
Doppelresidenz und Kindeswohl
Eine Doppelresidenz setzt eine tragfähige Kommunikations- und Kooperationsbasis zwischen den Eltern voraus. Nur wenn Absprachen im Alltag zuverlässig eingehalten werden, kann eine annähernd gleichteilige Betreuung für das Kind stabil und verlässlich organisiert werden.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob das Kind selbst den Wunsch erkennen lässt, mit beiden Elternteilen in etwa gleich viel Zeit zu verbringen. Fehlt eine entsprechende Bereitschaft oder lehnt das Kind dieses Betreuungsmodell ab, entspricht eine Doppelresidenz in der Regel nicht dem Kindeswohl. Maßgeblich sind somit die konkreten Bedürfnisse und der geäußerte Wille des Kindes, während elterliche Vorstellungen eines aus ihrer Sicht idealen Betreuungsmodells in den Hintergrund treten.
OGH 16.12.2025, 8 Ob 154/25t (iFamZ April 2026 Nr 2, S. 91)
11. Mai 2026