
Keine gemeinsame Obsorge trotz Gesprächsbasis
Am 10.07.2025 (10 Ob 31/25v) stellte der OGH klar, dass eine gute Gesprächsbasis allein noch keine gemeinsame Obsorge sichert. Wenn Eltern sich in Detailfragen (Schule, Ärzte) gegenseitig blockieren und keine Entscheidungen treffen, ist die Alleinobsorge eines Elternteils für das Kind besser.
Das Kindeswohl verlangt nach Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Für die Praxis heißt das: Kooperation allein sichert noch keine gemeinsame Obsorge, wenn die Entscheidungseffizienz fehlt.
10. August 2025