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Anwendbare Gesetze

Es Kollektivvertrag für Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien Wien” (abgeschlossen zwischen der Rechtsanwaltskammer Wien und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr), weil “2. Als Rechtsanwaltsangestellte gelten alle Personen, die in den Kanzleien der Rechtsanwälte angestellt und nicht Rechtsanwaltsanwärter sind.”. Sonderzahlungen sind daher explizit zu vereinbaren, da sie zwar regelmäßig bezahlt werden, aber nicht automatisch zustehen.

Checklisten ausfüllen - und sammeln

Bei einem Vorstellungsgespräch ist es hilfreich sich eine Fragenliste zusammenzustellen, die während des Bewerbungsgespräches oder kurz danach ausfüllen kann. Da es üblich ist im Laufe seiner Konzipientenzeit bei mehreren Anwälten angestellt zu sein, kann eine ausgefüllte Checkliste auch bei späteren Bewerbungen hilfreich sein. Man könnte auch einem suchendem Kollegen hilfreiche Informationen geben. Ebenso interessant ist das Sammeln der Listen der RAK. Inseriert ein Anwalt regelmäßig, kann dies verschiedene Gründe haben (siehe unten).

Zurückhaltend fragen

Einige der unten angeführten Fragen sollten zurückhaltend oder gar nicht gestellt werden. Man könnte diese Punkte auch einem Vorgänger oder zukünftigen Kollegen klären. In einigen Punkten sollte man aber jedenfalls offen mit dem Anwalt sprechen und sich nicht erwarten, daß er z.B. die vorgeschrieben Seminare ohne weiteres absolvieren läßt. Einige Anwälte machen sogar Unterschieden zwischen den einzelnen Konzipienten. Einigen haben sie Seminare zugesagt, anderen nicht.

Suchen ständig RAA

Es gibt Kanzleien, die ständig RAA suchen. Eine starke Fluktuation läßt oft auf sehr hohe Anforderungen beim RA oder auf ein schlechtes Betriebsklima schließen.
Bevor man bei einem solchen Anwalt anfägt, sollte man sich im Kollegenkreis über die Gründe dieses häufigen Wechsels von Mitarbeitern erkundigen. Ein leichtsinnig eingegangenes Probemonat kann, dazu führen, daß man einige Monate arbeitslos ist (Achtung: kein ALG für 4 Wochen bei Dienstnehmer- Kündigung) und der Lebenslauf durch zeitliche Lücken abgewertet wird.

Checkliste

Kanzlei
RA ..........................................................................................
Adresse ..................................... Tel .....................................

Kontakt
Liste RAK vom .......................... / Sonstige ..........................

Gesprächsergebnis
RA will O    will nicht O    unsicher O
RAA will O    will nicht O    unsicher O
Entscheidung bis zum .... .... ....... (Termin fixieren)
Wer kontaktiert aktiv: RA O    RAA O

Kanzleischwerpunkte (siehe auch RA-Verzeichnis)
....................................................................................................

keine Tätigkeit in:
Strafrecht O (Ausnahme Verfahrenshilfe) ............................

Verhandlungen
pro Woche: 1 O    2-5 O    5+ O    ..... O

Persönlicher Eindruck RA

Alter ......... / ...............................................................................

Mitarbeiter
RA ......... / RAA ......... / Sonstige .........

Arbeitszeit
von ......... bis .........

Mittagspause
keine O    30 min O    30-45 min O    45-60 min O    (mehr gibt´s nicht!) O

Wochenendarbeit
nein O    Sa O    Sa + So O    mit Prämie O    ohne Prämie O

Anreise
PKW/KRad ...... min / öffentlich ...... min

Infrastruktur
eigenes Zimmer O    akzeptabel O    schön O    sehr schön O
eigener PC / mit CD-LW O    PC-Benützungsmöglichkeit / mit CD-LW    O O
Internetzugang O    RDB O    Eiskasten O    Kochgelegenheit O

persönlicher Gesamteindruck Kanzlei:

..............................................................................................................

Bibliothek
im RA-Zimmer O    Zugang jederzeit O
Sortierung: sehr gut O    gut O    mäßig O
Regal für eigene Bücher im Zimmer O

Gehalt
Bruttogehalt: € ............... / keine Erhöhung bis ...............
Sonderzahlungen ausdrücklich vereinbaren (13. und 14. Gehalt gelten nicht automatisch, sie gelten nicht wegen § 16 AngG und wegen Nichtanwendbarkeit des Kolletivvertrages)
Fahrkostenpauschale ...............
Kilometergeld ja O    ja, aber nur außerhalb Stadt O
Kurzparkzonenscheine ersetzt O

Seminare
bezahlt O    Freistellung oder Anrechnug auf Urlaub (!) O
3 pro Jahr möglich: ja O    weniger O
Partnerschaft später möglich ja (zumindest theoretisch) O    nein O

idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein
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