
Doppelresidenz und Kindeswohl
Eine Doppelresidenz setzt voraus, dass die Eltern verlässlich miteinander kommunizieren und kooperieren können.
Nur wenn sie Absprachen im Alltag zuverlässig einhalten, lässt sich eine annähernd gleichteilige Betreuung stabil und verlässlich organisieren.
Darüber hinaus ist der Wunsch des Kindes zu berücksichtigen. Eine Doppelresidenz kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Kind selbst erkennen lässt, dass es mit beiden Elternteilen ungefähr gleich viel Zeit verbringen möchte.
Fehlt diese Bereitschaft oder lehnt das Kind das Betreuungsmodell ab, entspricht eine Doppelresidenz in der Regel nicht dem Kindeswohl.
Entscheidend sind daher die konkreten Bedürfnisse und der geäußerte Wille des Kindes. Die Vorstellungen der Eltern von einem aus ihrer Sicht idealen Betreuungsmodell treten demgegenüber in den Hintergrund.
OGH 16.12.2025, 8 Ob 154/25t (iFamZ April 2026 Nr 2, S. 91)
11. Mai 2026